Amtsblatt

Das Amtsblatt ist das amtliche Publikationsorgan des eidgenössischen Standes Zürich. Hier oder in Beilagen können Verfügungen, Beschlüsse und andere amtliche Texte der gesetzgebenden, vollziehenden und richterlichen Behörden veröffentlicht werden, die nicht in der Offiziellen Gesetzessammlung erscheinen. Die gesetzliche Grundlage für die Herausgabe des Amtsblatts ist mit dem Publikationsgesetz gegeben. Die Einzelheiten über Form, Inhalt, Preise und Bezug des Amtsblatts sind in der Publikationsverordnung geregelt.

Das Amtsblatt des Kantons Zürich erscheint wöchentlich, jeweils am Freitag.

Inbetriebnahme einer neuen Publikationslösung per 1. Juli 2012

Mit RRB Nr. 310/2011 beschloss der Regierungsrat, das Amtsblatt gemäss einem neuen Konzept herzustellen und zu veröffentlichen. Die entsprechende Publikationslösung wird gegenwärtig im Rahmen eines Projekts der Staatskanzlei aufgebaut und per 1. Juli 2012 in Betrieb genommen. Sie wird den Nutzerinnen und Nutzer eine einfache und schnelle Suche nach Informationen im Amtsblatt ermöglichen. Zudem wird nebst einem Zeitungsabonnement auch ein Online-Abonnement angeboten werden, das den Bezug der Meldungen des Amtsblatts in elektronischer Form aufgrund eines persönlichen Suchprofils ermöglicht. Behörden und Verwaltungseinheiten werden ihre Meldungen neu direkt am System mittels Online-Formulare erfassen und zur Publikation freigeben können.

Zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme der neuen Publikationslösung tritt die geänderte Publikationsverordnung in Kraft, die am 18.4.2012 mit RRB Nr. 426/2012 vom Regierungsrat beschlossen worden ist.

Die Staatskanzlei führt im Mai 2012 zwei Informationsveranstaltungen durch, an denen sie die publizierenden Meldestellen über die Neuerungen, den Ablauf der Umstellung und die Nutzung des neuen Systems informieren wird.