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Kraftwerk Rheinau: Lehren aus dem Zwischenfall vom August gezogen
04.01.2012 - Medienmitteilung
Starke Wasserstandsschwankungen unterhalb des Kraftwerks Rheinau im Zusammenhang mit Revisionsarbeiten wie im vergangenen August können künftig nicht mehr auftreten. Eine vom Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft verlangte Gefahrenanalyse zeigt aber, dass in der Rheinschlaufe unter unglücklichen Umständen auch künftig Badende gefährdet sind. Hinweistafeln warnen in Zukunft vor einem raschen Anstieg des Wassers und den damit verbundenen Risiken. Das Einsatzdispositiv für solche Fälle wird verbessert.
Hinweistafeln warnen in Zukunft vor einem raschen Anstieg des Wassers und den damit verbundenen Risiken. (Foto Hansjörg Egger)
Am 24. August 2011 kam es in der Flussschlaufe unterhalb des Kraftwerks Rheinau zu ungewöhnlich starken Wasserstandsschwankungen, ausgelöst durch Erneuerungsarbeiten an der Wehrsteuerung. Um ähnliche Vorkommnisse und mögliche Gefahren inskünftig möglichst auszuschliessen, hat das kantonale Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL) die Elektrizitätswerk Rheinau AG (ERAG) angewiesen, den Vorfall zu analysieren und die Lehren daraus zu ziehen. Ferner hat das AWEL eine Zusammenstellung weiterer denkbarer Betriebsstörungen und der damit verbundenen Gefahren sowie die Verbesserung des Notfallkonzepts gefordert. Sollte es künftig dennoch zu einem Vorfall kommen, ist auch die Information durch das Kraftwerk zu verbessern.
Nun liegt der geforderte Bericht der ERAG vor. Er zeigt neben dem Hergang des Störfalls vom 24. August 2011 auf, wie solche Vorkommnisse künftig vermieden werden können. Das Kraftwerk hat die Abläufe bei Revisionsarbeiten mittlerweile so standardisiert, dass Störungen dieser Art nicht mehr auftreten können.
Störungen auch künftig nicht ganz auszuschliessen
Im Rahmen der Analyse hat das Kraftwerk ferner eine Vielzahl weiterer Betriebsstörungs-Szenarien durchgespielt, bei denen Menschen oder Sachwerte in Mitleidenschaft gezogen werden könnten – darunter auch die Verkettung mehrerer unglücklicher Umstände. Ein ernsthaftes Gefahrenpotenzial konnte dabei für den Fall einer starken Zunahme der Strömung in der Rheinschlaufe ausgemacht werden. Ein solches Ereignis kann durch das abrupte, nicht beabsichtigte Abschalten und Schliessen der Kraftwerksturbinen (einen sogenannten «Schnellschluss») ausgelöst werden. In einem solchen Fall wird das Wasser statt durch die Turbinen über das Hauptwehr abgeleitet und fliesst in die Rheinschlaufe, wo der Wasserdurchfluss und damit die Strömung innerhalb von 15 bis 20 Minuten stark zunimmt.
Plötzlich zunehmende Strömung bedeutet Gefahr
Es bliebe zwar genügend Zeit, um sich aus dem Gefahrenbereich zu entfernen. Und Schäden an den Bootsstegen oder den dort befestigten Booten wären nicht zu befürchten. Doch im Sommer besteht die Gefahr, dass sich Badende in der anwachsenden Strömung vergnügen, statt diese als Warnzeichen zu verstehen und das Wasser zu verlassen. Sie könnten in der Folge schwimmend oder mit dem Schlauchboot über die in der Rheinschlaufe gelegenen Hilfswehre getrieben werden. Die Rheinschlaufe ist im Sommer ein beliebter Badeplatz.
Warntafeln weisen auf unterschätzte Risiken hin
Die ERAG wird darum bis zum Beginn der Badesaison 2012 an den Zugängen zur Rheinschlaufe Warntafeln aufstellen, welche die Badenden auf die mögliche Gefahr hinweisen.
Zudem wird vor der nächsten Badesaison in den kommunalen Publikationsorganen eine Information zu den möglichen Gefahren und zum richtigen Verhalten veröffentlicht. Weitergehende Massnahmen wie das Ausweiten der Badeverbotszonen auf die ganze Rheinschlaufe oder akustische Warnanlagen werden als nicht nötig erachtet.
Verbesserte Abläufe im Ereignisfall
Ferner erstellt die ERAG zusammen mit der Kantonspolizei Zürich gegenwärtig Einsatzdispositive für ein solches Ereignis. Diese gewährleisten auch einen besseren Informationsaustausch zwischen dem Kraftwerk, der Polizei, den Gemeinden und den weiteren beteiligten Behörden. Der fehlende Informationsaustausch war beim Vorfall im August bemängelt worden.
Die ergriffenen Massnahmen erfolgen in enger Absprache zwischen der ERAG und dem AWEL, den Gemeinden Rheinau, Lottstetten und Jestetten, dem Statthalteramt Andelfingen, der kantonalen Seepolizei, dem Bundesamt für Energie sowie den deutschen Behörden.
(Medienmitteilung der Baudirektion)
Weitere Informationen
Kontakt für Medien
Mittwoch, 4. Januar 2012,
von 13 bis 16 Uhr:
Christoph Noll, Leiter Sektion Gewässernutzung , Abteilung Wasserbau, AWEL Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft der Baudirektion
Telefon 043 259 39 55
