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Bauen, Energie & Umwelt
Naturschutz
Das Naturschutz-Gesamtkonzept für den Kanton Zürich (am 20. Dezember 1995 durch den Regierungsrat festgesetzt) soll
- die erforderlichen Massnahmen zur Erhaltung und Förderung der natürlichen Arten- und Lebensraumvielfalt aufzeigen sowie zum Schutz und zur harmonischen Entwicklung der Landschaft im Kanton Zürich beitragen,
- allen in der Landschaft tätigen kantonalen Stellen als verwaltungsanweisende Richtlinie bei der Erfüllung ihrer Aufgaben dienen,
- den Gemeinden, den Privaten und den interessierten Organisationen als Leitlinie und wichtige Grundlage für eigene Aktivitäten zur Erhaltung und Förderung von Natur und Landschaft dienen,
- den Bewirtschaftern und Grundeigentümern eine verlässliche Grundlage bezüglich der Art und Weise der Beanspruchung von Grund und Boden sowie dessen Entschädigung sein
Tätigkeiten der Fachstelle Naturschutz
- 1000 überkommunale Schutzgebiete pflegen und gestalten und weitere Schutzverordnungen erarbeiten
- Artenschutzprojekte für bedrohte, wild lebende Tiere und Pflanzen (Laubfrosch, Schweizer Alant) ausführen
- Jährlicher Schnitt der Magerwiesen und Riedgebiete zusammen mit 2000 Bauern ausführen
- Hochmoore regenerieren, Flachmoore aufwerten und Kiesgruben gestalten
- Lichte Wälder schaffen und erhalten
- Landschaftsentwicklungskonzepte und Vernetzungsprojekte gemeinsam mit Gemeinden und Landwirten erarbeiten
- Naturschutzdaten aufarbeiten und zur Verfügung stellen
